Maudachs 1250-Jahre-Jubiläum

Unsere Chronik

Mit bestem Dank an Dr. Stefan Mörz für die Bereitstellung des Textes.

Leseprobe 1

Im Dezember 1896 beschloss der Gemeinderat einstimmig, die bisherige Form der Nachtwache aufzuheben. "Die ganze seitherige Tätigkeit der Nachtwächter bestand in einem wüsten, brüllenden Blasen der einzelnen Stunden mit großen Kupferhörnern, das viele Einwohner oft angstvoll vom Schlafe aufschreckte." Sinnvolle Tätigkeiten, wie die Verhütung von Unfug, Diebstahl und dergl., könnten die Nachtwächter nicht nachweisen. Nachdem man die Nachtwache zuerst gänzlich abschaffen wollte, wurde sie dann stark reduziert und das Personal um einen Hilfspolizisten ergänzt. Auf das Horn wurde offenbar verzichtet.
Zur selben Zeit amtierte allerdings noch Bürgermeister Johann Kummermehr. Von dem wohlhabenden Landwirt "wird erzählt, er sei während der Sommermonate öfters barfüßig ins Bürgermeisteramt gegangen, um seine Geschäfte zu erledigen. Gewöhnlich tat er das vormittags zwischen 11 und 12 Uhr, wenn er vom Felde heimging. Hatte er gerade die Feldhacke bei sich, so stellte er sie vor dem Gemeindehaus auf der Straße ab. Bürgermeister Kummermehr lief während der Sommermonate meist barfuß in der Gegend herum."
Der nach Kummermehrs Tod ins Amt gekommene Kaufmann Johann Büttner war wie erwähnt für Neuerungen offen. Umso unangenehmer war es, dass jahrhundertealte Probleme wie die Entwässerung der vorderpfälzischen Rheinebene immer noch virulent blieben und einem ordentlichen Orts- und Landschaftsbild entgegenwirkten. Im Mai 1912 führte die Gemeinde heftige Klage, dass die Abwässer von Mutterstadt, die man durch die Wiesen und den Kreuzgraben abzuleiten verpflichtet war, "hauptsächlich in der heißen Jahreszeit einen derartigen Gestank verbreiten, daß es den in der Umgebung arbeitenden Personen fast nicht möglich ist, dort zu verweilen. Auch die Spaziergänger, welche den dort vorbeiführenden Weg häufig benutzen, beschleunigen ihre Schritte, um den aufsteigenden Düften so schnell als möglich zu entkommen." Die von den vorgesetzten Behörden erbetene finanzielle Hilfe für die Beseitigung des Übelstands wurde zur tiefen Befriedigung der Ortsgewaltigen gewährt.
Ende des Jahres 1913 beschloss der Gemeinderat eine umfassende Sammlung ortspolizeilicher Vorschriften, deren wesentlicher Zweck die Modernisierung und Zivilisierung des Maudacher Lebens und Ortsbildes sein sollte und die zugleich ein Bild der bisher üblichen Sitten entwirft. Die Bestimmungen, die fast vierzig Seiten im Ratsprotokoll füllen, betrafen hauptsächlich die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit, Leben und Gesundheit bzw. Hygiene sowie den Betrieb von Landwirtschaft und Gewerbe. Auch eine Leichen- und Friedhofsordnung mit genauen Bestimmungen zur Gestaltung der Leichenkondukte durchs Dorf sowie baupolizeiliche Vorschriften wurden erlassen. Hier fanden sich, wenn auch in abgeschwächter Form, genau die Regelungen, die man noch Monate zuvor als Eingriff in die Freiheit der Bauherren abgelehnt hatte: U. a. wurde verordnet, dass alle Gebäude, die zu den öffentlichen Straßen hin sichtbar waren, "in gefälliger Weise durchgebildet werden und den allgemeinen Anforderungen der Sicherheit entsprechen." Die Dächer sollten "möglichst klar und einfach" geformt und mit einheitlichem Material gedeckt sein.
Ein "gefälliges" Ortsbild, Ordnung und Hygiene, die auch vor den Augen "neuzeitlicher" Fachleute Bestand haben konnten, das war das Ziel. Die Straßen und die Abzugsrinnen sollten von Unrat sauber gehalten werden, es sollten keine unordentlichen Haufen egal welcher Art mehr den Weg blockieren. Misthaufen vor den Häusern sollte es nicht mehr geben, Vieh nicht mehr frei im Dorf herumlaufen. Man durfte nicht mehr auf offener Straße schlachten, und "kleinere tote Tiere" durften nicht mehr "auf die Straße geworfen werden"; neugebaute Türen und Tore sollten sich an Straßen nicht mehr nach außen öffnen, da dies Verletzungsgefahr mit sich brachte. Das Ableiten von Exkrementen in die Gassen war untersagt, ja selbst Rasierschaum sollte nicht mehr "auf Straßen, Gassen und öffentliche Plätze" gegossen werden. Zur Verhinderung einer Staubplage wurde angeordnet, dass zwischen März und September die Straßen bei Hitze regelmäßig begossen werden sollten. Das Verbot, Dunggruben direkt neben Brunnen anzulegen, zeigte ein Bewusstsein für die Gefährlichkeit der möglicher Verseuchung des Wassers.
Doch es ging eben nicht nur um vernünftige hygienische Verbesserungen, sondern auch um "Ästhetik". Lautes unmotiviertes Peitschenknallen der Kutscher wurde verboten, laute öffentliche Lustbarkeiten mussten um zehn Uhr abends beendet werden. Radikal mit den eigentlich ganz harmlosen Gebräuchen brach Paragraph 72 der Verordnung: "Alles Waschen auf der Straße oder an öffentlichen Brunnen, das Reinigen von Gefäßen, Gemüsen, Salat und dergl. auf und an diesen Orten, das Aushängen von Wäsche und Betten, das Ausstauben und Ausschütteln dieser und ähnlicher Gegenstände an Fenstern und sonstigen Öffnungen, welche auf öffentliche Straßen und Plätze hinausgehen, ist untersagt. Ebenso ist die Entleerung der natürlichen Bedürfnisse an solchen sowie überhaupt auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder vor den Häusern untersagt." Ob all diese Bestimmungen zur Verbesserung der Sitten wirklich befolgt wurden?